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„Begleiteter Umgang“ ist ein Hilfs- und Unterstützungsangebot zur Regelung und Durchführung des Umgangsrechts.
Zielgruppe
„Begleiteter Umgang“ ermöglicht Kindern von getrenntlebenden Eltern und in Pflegestellen, Kontakt zu einem oder beiden Elternteilen zu halten. Mit dem Angebot werden zudem sowohl die Umgangsberechtigten als auch die Hauptbetreuenden/Pflegestelle in ihrer Elternkompetenz unterstützt, um eine kindgerechte Kontaktgestaltung zu ermöglichen.
Ziele
- Anbahnung, Wiederherstellung und Förderung von Eltern-Kind-Kontakten,
- Stärkung des Kindes sowie Schutz vor möglichen Belastungen,
- Informative und emotionale Versorgung der Beteiligten,
- Partizipation der Umgangsberechtigten am Hilfeprozess,
- Förderung der elterlichen Kompetenz,
- Erarbeiten von Ritualen und Strukturen,
- Bearbeitung und Auflösung von Konflikten und Krisen während des Umgangs,
- Ermöglichung von unbegleiteten Umgangskontakten.
Ablauf und Umfang
- Anfrage durch den ASD,
- Fachgespräch/Hilfeplangespräch,
- Getrennte Vorgespräche mit Kind, Umgangsberechtigten und Hauptbetreuenden,
- Durchführung des Begleiteten Umgangs,
- Flankierende Beratungsgespräche mit allen Beteiligten nach jedem 3. Kontakt,
- Abschlussgespräch bei Erreichen der Zielvereinbarung,
- bei Bedarf individuelle Anschlussmaßnahme.
Zugang
Eltern können bei Bedarf ein Angebot über den Begleiteten Umgang einholen. Der Zugang erfolgt gemäß §18 Abs. 3 SGB VIII in erster Linie über den ASD.
Ort
Der Begleitete Umgang findet in die Räumlichkeiten von Nordlicht e.V. statt. Umgangskontakte an anderen Orten sind in Absprache mit dem ASD möglich.