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Betreuung im trägereigenen Wohnraum

Inhalte
Die Betreuung im trägereigenen Wohnraum oder 2er-WGs bietet eine angemessene Lebensform mit kontinuierlicher Anleitung und Begleitung. Die schrittweise Heranführung an Eigenverantwortung und selbständiges Wirtschaften dient der Befähigung der jungen Menschen, ihren Alltag zu strukturieren, notwendige Aufgaben zur Lebenshaltung zu erledigen und lebenspraktische Bereiche zu trainieren.

 

Zielgruppe
Das Betreuungsangebot in Einzelwohnungen und WGs richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 16 bis 21 Jahren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können. Aufnahmekriterien sind grundsätzlich Freiwilligkeit und die Bereitschaft zu einer individuell angemessenen Tätigkeit. Diese besteht entweder in Form einer schulischen oder berufsvorbereitenden / berufsbildenden Maßnahme. Bei fehlender Beschäftigung sollten die jungen Menschen zumindest ernsthafte Schritte in diese Richtung beabsichtigen.

 

Ziele
Zielsetzung ist, dass die Jugendlichen und jungen Volljährigen ein selbstständiges, eigenverantwortliches Leben führen.

 

Ablauf und Umfang
Über einen lebenswelt- und ressourcenorientierten Ansatz berücksichtigen wir die oft bisher defizitären Entwicklungsverläufe. So nimmt die Aufarbeitung der jeweiligen Biografie einen entscheidenden Stellenwert ein. Ebenso kann die Regelung von „Altlasten“, wie beispielsweise eine gemeinsame Aufarbeitung strafrechtlicher Hintergründe, Teil der Hilfe sein.

Die Betreuung wird in der Regel von zwei Sozialpädagog*innen durchgeführt, die bedarfsabhängig einzeln oder gemeinsam agieren. Die Betreuungskontakte erfolgen regelmäßig und finden bedarfsabhängig in den Wohnungen, in den Büros von Nordlicht e.V.  oder im öffentlichen Raum (beispielsweise Begleitung zu Ämtern, anderen Terminen etc.) statt.

Eine telefonische Rufbereitschaft besteht „rund um die Uhr“.

 

Zugang

  • 35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung)

Die Maßnahmen können in begründeten Ausnahmefällen auch gem. §30 und §34 (Einzelbetreuung in trägereigenem Wohnraum, sonstige betreute Wohnform) SGB VIII durchgeführt werden.

 

Ort

Hamburg

Ansprechpartner