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Erziehungsbeistandschaft

Inhalte
Die Hilfe ist auf die speziellen Lebens- und Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen ausgerichtet. Der Erziehungsbeistand hat die Aufgabe, das Kind, den Jugendlichen und jungen Volljährigen in seiner Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen, übernimmt dabei eine Vorbildfunktion, bietet Orientierung und schafft konstruktive Konfrontationsmöglichkeiten. Sie orientiert sich an den Bedarfen, ist lebensweltorientiert und ressourcenbezogen angelegt. Durch regelmäßige Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und Freizeitgestaltung, Anbindung an Freizeiteinrichtungen im Sozialraum, Begleitung zu Behörden und Unterstützung in schulischen/beruflichen Belangen werden die Kinder und Jugendlichen bei der Erreichung ihrer Ziele begleitet und gestärkt.

 

Zielgruppe
Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Ziele
Unter Berücksichtigung der familiären, sozialen und lebensgeschichtlichen Situation der Kinder und Jugendlichen sollen entwicklungsfördernde Ziele erreicht werden, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse des zu betreuenden Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen zugeschnitten sind.

 

Mögliche entwicklungsfördernde Ziele sind:

  • Die Kinder und Jugendlichen haben Problem- und Konfliktlösungsstrategien erlernt und können diese in ihrem Alltag anwenden.
  • Ihr Selbstwertgefühl und ihre Selbstwirksamkeit ist gestärkt.
  • Sie sind gruppen- und gemeinschaftsfähig.
  • Sie sind in ihrem Sozialraum vernetzt, kennen und nutzen die dortigen Freizeit- und Unterstützungsangebote.
  • Die Kinder und Jugendlichen haben für sich Perspektiven und Ziele entwickelt.

 

Ablauf und Umfang
Die Erziehungsbeistandschaft ist in ihrem zeitlichen Umfang flexibel und auf das Kind/die Jugendlichen abgestimmt. Die Hilfe fokussiert sich auf die Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern und weiteren relevanten Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen stellt, wenn möglich, ebenfalls ein wichtiges Element der Hilfe dar.

Zugang
Verfügung über das Jugendamt auf der Basis folgender Rechtsgrundlage: Hilfe zur Erziehung gem. §§27/30 SGB VIII (Hilfe bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres) oder §§41/30 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige).

 

Ort
Die ambulante Betreuung ist ein Unterstützungsangebot im Sozialraum der Kinder. Dabei kann die Hilfe sowohl aufsuchend als auch in den Räumlichkeiten von Nordlicht e.V. stattfinden.

 

Ansprechperson
Kontakt ist über unsere Hauptgeschäftsstelle oder die Teamleitungen der jeweiligen Nordlicht-Standorte aufzunehmen hier Klicken.