WAS IST SCHULBEGLEITUNG?
Gute Bildung für alle
Gute Bildung ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Wer als Kind vom Schulgeschehen und von Bildung ausgeschlossen ist, tut sich auch als Erwachsener schwer, selbstbewusst seinen Platz in der Gesellschaft einzunehmen. Jedes Kind sollte daher die Möglichkeit erhalten, erfolgreich am Schulunterricht teilzunehmen und seine Kompetenzen voll auszuschöpfen.
Ein Kind der Inklusion
Seit 2010 verfolgt Hamburg das Konzept der inklusiven Bildung. Alle Hamburger Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben seitdem das Recht, die allgemeinen Schulen zu besuchen.
Kinder mit und ohne Förderbedarf werden dort gemeinsam unterrichtet.
Kinder mit und ohne Förderbedarf werden dort gemeinsam unterrichtet. Die förderbedürftigen Kinder sollen in diesem Rahmen weiterhin individuell gefördert werden. Dafür werden Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter benötigt.
Unterstützung für die, die sie brauchen
Aus den genannten Gründen brauchen gegenwärtig vermehrt Kinder individuelle Unterstützung in ihrem Schulalltag – manchmal vorübergehend, manchmal dauerhaft. Sie sind körperlich, geistig, psychisch oder sozial so beeinträchtigt, dass sie den Schulalltag nicht allein bewältigen können.
Deshalb steht Kindern, die dies benötigen, eine Schulbegleitung zur Seite. Sie begleitet das Kind je nach Bedarf im Unterricht, in der Pause oder auf dem Klassenausflug.
Gute Bildung für Schulbegleitung bahnt den Weg
Schulbegleitung ist ein Wegbereiter. Dem einen Kind bahnt sie den Weg zum guten sozialen Miteinander, dem anderen den Weg zum erfolgreichen Lernen. Für körperlich eingeschränkte oder kranke Kinder schafft sie die praktischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Schul- und Unterrichtsgeschehen.
Schulbegleitung ist eine Begleitung auf Zeit. Sie endet, wenn das Kind den Weg allein weitergehen kann. Das ist stets ihr Ziel.
WER BEKOMMT SCHULBEGLEITUNG?
Wenn es allein nicht geht. Schulbegleitung erhalten Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer persönlichen Beeinträchtigung im Schulalltag nicht allein zurechtkommen. Es wird zwischen zwei Arten von Beeinträchtigungen unterschieden:
- Emotional-soziale Beeinträchtigungen. Manche Kinder können nicht gut lernen oder am Schul- und Unterrichtsgeschehen teilnehmen, obwohl sie kognitiv und körperlich dazu in der Lage wären. Diese Schülerinnen und Schüler benötigen eine Schulbegleitung vor allem zur Vermittlung zwischen ihnen und der sozialen Umwelt (Zusammensein mit Mitschülerinnen und Mitschülern, schulische Abläufe) und als Unterstützung bei der eigenen Lernorganisation. Nordlicht begleitet überwiegend Kinder mit dieser Art von Beeinträchtigung. Rechtliche Grundlage ist der § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) des VIII. Sozialgesetzbuchs (Kinder- und Jugendhilfe).
- Geistige oder körperlich-motorische Beeinträchtigungen. Schülerinnen und Schüler, die Hilfe bei der Bewältigung kognitiver oder körperlicher Anforderungen benötigen, bekommen diese von einer Schulbegleitung. Zumeist sind dies Kinder, die eine diesbezügliche Behinderung haben und deshalb auf intellektuellem oder motorischem Gebiet eingeschränkt sind. Auch kranke Kinder, die eine regelmäßige medizinische Versorgung oder Pflege brauchen, gehören dazu. Rechtliche Grundlage ist der § 54 (Leistungen der Eingliederungshilfe) des XII. Sozialgesetzbuchs (Sozialhilfe).